Das Windprojekt Westen ist einen wichtigen Schritt weiter: vor kurzem wurde der Genehmigungsantrag für sieben Windenergieanlagen beim Landkreis Verden eingereicht.
In dem Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz wird in insgesamt 16 Kapiteln auf die relevanten Bereiche eingegangen. Dabei wird insbesondere dargelegt, dass der Windpark umweltverträglich ist und die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird. Zudem sind unter anderem die technischen Details zu den Anlagen, Wegen und Kabelverläufe enthalten.
„Ein solcher Antrag hat es in sich: Ein Exemplar umfasst etwa 1.500 Seiten. Da vier Ausfertigungen eingereicht werden müssen beträgt das Gesamtgewicht ca. 18 Kilogramm.“ so Johannes Albrecht, Fachplaner vom Projektiere Energiequelle.
Um die Anwohner:innen und Interessierte über das Projekt zu informieren wurde zudem eine Internetseite eingerichtet. Auf www.windprojekt-westen.de sind Informationen rund um den geplanten Windpark, Beteiligungsmöglichkeiten über eine Genossenschaft und den Windsparbrief und das Windgeld für Westen gesammelt.
Das Windgeld bezeichnet den Teil der Pachten, den die Grundeigentümer:innen abgeben, damit das Geld in nachhaltige Projekte in und um Westen, die Dorfgemeinschaft und die ansässigen Vereine fließen kann. „Die Höhe des Windgeldes ist davon abhängig, wie viel Wind geerntet werden kann und wie sich der Strompreis an der Börse entwickelt. Über die Verwendung sollen die Bewohner:innen Westens in einem eigens dafür gegründeten Verein entscheiden.“ erklärt Amalie Lohmann, Landwirtin und Mitglied des Windprojekts Westens.
Wenn der Antrag positiv beschieden wird, dürfte es noch eine ganze Weile dauern, bis sich die erste Windenergieanlage bei Westen dreht; die Planer:innen gehen davon aus, dass die Inbetriebnahme im Frühjahr 2026 erfolgen kann.
