Für die Errichtung von Windenergieanlagen ist die intensive Betrachtung der ökologischen Gegebenheiten wichtig. Dabei werden unter anderem die Bodenbeschaffenheit, der Baumbestand und die vorhandenen Gewässer erfasst. Die Erfassung von Pflanzen- und Tierarten spielt dabei eine Schlüsselrolle. Anfang 2022 wurde ein Büro für Umweltanalyse und Landschaftsplanung beauftragt, um über ein Jahr Kartierungen durchzuführen. Dabei wird die gesamte Potentialfläche, inklusive des Nord- und Südteils untersucht (siehe Fläche).
Die Fläche wird folgendermaßen beschrieben:
Das etwa 155 ha große Plangebiet liegt im Weser-Aller-Flachland und erstreckt sich in Nord-Süd Ausdehnung über eine Strecke von rund 2,5 km. Durchschnitten wird das Gebiet von mehreren schmaleren und zumeist von Gehölzen begleiteten Straßen und Wegen, sowie einzelnen
Heckenstrukturen, welche die landwirtschaftlich genutzten Flächen gliedern. Als einzige Fließgewässer sind der Westener Wätern und der Streitgraben zu nennen.Auf den agrarisch bewirtschafteten Offenlandflächen überwiegt die Ackernutzung (Mais, Getreide, Kartoffeln, Sonderkulturen). Im südlichen Teil des Plangebietes finden sich in geringem Umfang auch Grünlandflächen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Gesamtfläche nicht frei von Spannungspotential in Sachen Artenschutz ist. Das ist wenig überraschend, unter anderem gibt es kaum Potentialflächen für Windenergie ohne Vorkommen von geschützten Arten.
Die wesentliche Frage ist, inwiefern Brutstätten von besonders geschützten und kollisionsgefährdeten Arten durch den Bau des Windparks betroffen sein könnten. Hierbei ist das Ergebnis der Kartierungen eindeutig: Alle Horste der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten liegen außerhalb des zentralen Prüfbereiches und somit kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nach Bundesnaturschutzgesetz für alle Arten ausgeschlossen werden.
Für zusätzlichen Schutz von gefährdeten Arten kann ein Antikollisionssystem zum Einsatz kommen. Das automatisierte Erkennungssystem zur bedarfsgerechten Abschaltung der Windenergieanlagen identifiziert sich nähernde Vögel durch mehrere Kameras und schützt vor allem den Rotmilan und den Seeadler zuverlässig. Dies wurde von der Firma ARSU unter Kontrolle des TÜV Nord in einem umfangreichen Abschlussbericht erfolgreich erforscht und veröffentlicht.
Im Folgenden ist aufgeführt, in welchem Umfang die Kartierungen durchgeführt werden. Bei Bedarf können bestimmte Arten eingehender untersucht werden.
Im Plangebiet und in dessen 500 m-Radius (entspricht ca. 647 ha) Erfassung aller WEA sensiblen Arten (NMU 2016, VSW 2015), Rote Liste-Arten, Anhang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie, nach BNatSchG streng geschützten Arten und aller darüber vorkommender charakteristischer Offenland-Brutvögel in der Brutsaison 2022; bei WEA-sensiblen Großvogelarten nach Möglichkeit inkl. Horstbaumerfassung und spätere Besatzkontrolle;
Bei WEA-sensiblen Greif- bzw. Großvogelarten oder Arten mit höheren/komplexen Raumansprüchen auch Erfassung bis in 1000 m Entfernung des Plangebietes, bei Arten wie Seeadler, Fischadler, Rotmilan oder Schwarzstorch auch darüber hinaus (mind. bis 1500 m; entspricht zusätzlich ca. 1.393 ha);
Im Ablauf der Gelege- und Jungvogelphase der Vögel und speziell auch des Seeadlers von Ende Februar bis mind. August 2022, ebenfalls vertiefende Analyse der Raumnutzung aller im Untersuchungsraum (1500 m-Radius) präsenten bzw. mit Brutvorkommen festgestellten WEA-sensiblen Greif- bzw. Großvogelarten.
Im Plangebiet und in dessen 1000 m-Radius (ca. 1.269 ha abzgl. geschlossener Waldflächen) räumlich und mengenmäßig genaue Erhebung aller planungsrelevanten Rast- bzw Gastvogelarten (Schwäne, Gänse, Enten, Limikolen, Möwen, Reiher, Störche, Kraniche Greifvögel usw.);
Dafür im Zeitfenster von Januar bis April 2022 und dann von Anfang Juli 2022 bis Januar 2023 im 14-tägigen Turnus insgesamt 24 Kartierdurchgänge mit Fokussierung auf Rast Schlaf-, Ruhe- oder Äsungsplätze von Vögeln auf agrarisch genutzten Flächen, an Gewäs sern oder auch an Baumreihen bzw. in Waldrandzonen.
Im zentral gelegenen, ca. 70 ha großen Plangebiet (s.o.) und in dessen 500 m-Umgebung (ca. 343 ha) regelmäßige mobile nächtliche Detektorerfassungen von April bis Oktober 2022 zur Sondierung von Sommerquartieren und wichtigen Flugstraßen bzw. Nahrungshabitaten;
An den voraussichtlich zu erschließenden sechs WEA-Standorten auch stationäre detektorgestützte Untersuchungen mithilfe sogenannter Horchboxen; außerdem stationäre Untersuchung mit Daueraufzeichnungssystemen an zwei repräsentativen Standorten von Mitte März bis Mitte November 2022 zur Analyse des Fledermauszuges und etwaiger weiterer Aktivitätsspitzen von Fledermäusen.