Emissionen

Als Emissionen wird die Abgabe von Stoffen, Schall und Licht in die Umwelt bezeichnet. Bei Windparks entstehen insbesonder Schallemissionen und Schattenwurf, die amtlichen Vorgaben zum Schutz der Umwelt und Anwohner:innen geben dabei klare Grenzen vor. Im Folgenden werden diese Emissionen nach aktueller Planung und mit Bezug zu den behördlichen Grenzwerten dargestellt.

Schallemissionen

Durch den Betrieb der Windenergieanlagen werden Schallemissionen erzeugt. Die Geräusche entstehen insbesondere durch die Windturbulenzen, die die Rotoren beim Durchstreichen der Luft verursachen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsantrags sind die fachlichen Gutachten zu Lautstärke und Verteilung der erzeugten Geräusche. Dabei dürfen die Grenzwerte in den umliegenden Gebieten nicht überschritten werden. Die Grenzwerte sind in der so genannten der TA Lärm festgelegt (Link).

Schallprognosen für den Windpark Westen

Die nebenstehenden Karten zeigen die Prognose für die Ausbreitung und die Lautstärke der Geräusche durch den Windpark Westen. Bei der Karte für den Nachtbetrieb ist erkennbar, dass die vier Windenergieanlagen, die sich näher am Dorf befinden, nachts abgedrosselt werden um die Grenzwerte einzuhalten.

Die Gebiete Westens, die für den Betrieb des Windparks entscheidend sind sind Kern-, Dorf- und Mischgebiete, dort gilt tagsüber der Grenzwert von 60 dB(A) und nachts 45 dB(A). Nach der Inbetriebnahme des Windparks wird eine langfristige Messung durchgeführt, um die Einhaltung dieser Grenzwerte zu kontrollieren.

Schattenwurf

Die gesetzlich maximal zulässige Beschattungsdauer an einem bewohnten Haus beträgt 30 Tage im Jahr. An jedem einzelnen dieser Tage darf die Dauer der Verschattung maximal 30 Minuten betragen.

Schattenwurf tritt erst ab einer bestimmten Stärke des Sonnenlichts auf. Um festzustellen, wann eine Beschattung stattfindet, wird daher ein Lichtsensor genutzt. Die tatsächliche Beschattungsdauer wird auf 8 Stunden pro Jahr begrenzt und somit bleibt sie unter den gesetzlichen Grenzwerten.

Eine Software berechnet über den Sonnenstand, wann ein Gebäude betroffen ist und stoppt die Windenergieanlagen, wenn die festgelegten Werte erreicht werden. Dabei wird auch versucht, die Umgebung der Wohngebäude zu berücksichtigen, damit Gärten und Terrassen ebenfalls geschützt werden.

Blinken

Die Windenergieanlagen bei Westen sollen nicht dauerhaft blinken, wie man es von bestehenden Windparks kennt. Stattdessen kommt ein System zur "Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung" zum Einsatz. Dabei wird ein Erkennungssystem eingesetzt, um die Blinklichter nur dann einzuschalten, wenn sich ein Flugobjekt nähert.

Weitergehende Informationen zur Kennzeichnung von Windenergieanlagen finden sich unter anderem auf der Seite der Fachagentur Windenergie an Land.