Die Raumplanung des Landkreises Verden bildet die Planungsgrundlage für das Windprojekt Westen. Im 1. Entwurf der 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsplans von 2016 wurde die Kernfläche des Potentialgebiets Westen als mögliche Vorrangsfläche für Windenergie aufgeführt. Durch die Gesetzesnovelle „Wind an Land“ zum 01. Februar 2023 wurde eine Antragseinreichung für die Kernfläche ermöglicht.
Über den Link finden sich die Unterlagen des Landkreis Verden: Regionales Raumordnungsprogramm 2016, 2. Änderung (Windenergie + Natur und Landschaft)
Die Potentialfläche ist größer, es gibt nördlich und südlich angrenzend Teilflächen, die vom Landkreis als mögliche Vorranggebiete für Windenergie geprüft werden. Der südliche Teil wurde bisher als Gebiet für Windenergie ausgeschlossen, da das Gebiet ein so genanntes "Vorhaltegebiet für Waldentwicklung" ist. Der nördliche Teil ist aufgrund eines Seeadlervorkommens ausgeschlossen worden.
Es ist möglich, dass diese Teilflächen im Laufe der weiteren Erarbeitung der 2. Änderung des RROP noch als Flächen für Windenergie bewertet werden. Dann wäre die Erweiterung des Windparks möglich.