Rotorfläche entscheidend
In dem bereits eingereichten Genehmigungsantrag gehen die Rotoren der Windenergieanlagen über das Potentialgebiet hinaus. Der Landkreis besteht darauf, dass auch die Rotoren innerhalb der Vorrangfläche liegen müssen. Da der eingereichte Genehmigungsantrag nach “Rotor-Out” erstellt wurde, müsste ein Änderungsantrag gestellt werden und mit dieser Regelung würden sechs anstelle von den beantragten sieben Windenergieanlagen in die Fläche auf Grundlage des 1. RROP-Entwurfs passen.
Glück im Unglück ist, dass sich der zentrale Teil der Potentialfläche für das Windprojekt Westen nach den aktuellen Planungen des Landkreises vergrößert hat. Bei der letzten Informationsveranstaltung hat die Verwaltung bekannt gegeben, dass der Abstand zum Wald weitestgehend gestrichen wird, wodurch sich die Fläche gen Diensthop hin vergrößert. Zudem ist sie nun auch nach im Süden etwas vergrößert, umfasst allerdings nicht den gesamten Südteil.
Änderungsantrag auf Grundlage der neuen Flächenumrisse
Diese Vergrößerung lässt nun wieder die Errichtung von sieben Windenergieanlagen zu, der Änderungsantrag ist derweil mit umfangreichem Aufwand verbunden: Alle maßgeblichen Studien müssen angepasst werden. Derzeit laufen die Planungen für die Zuwegungen und Kranstellflächen um anschliessend die Planungsunterlagen anpassen zu können. Zu beachten ist, dass es im Laufe der weiteren Ausarbeitung noch zu Änderungen kommen kann.
Des Weiteren hat der Landkreis mitgeteilt, dass für die Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Dies bedeutet, dass sich die gesamte Bearbeitungszeit abermals um voraussichtlich drei Monate verlängert.
Neuer Zeitplan
Die Veröffentlichung des zweiten Entwurfs der RROP-Änderung, auf der der Änderungsantrag basieren wird, ist für den Herbst 2024angekündigt. Leider sind auch dabei wieder Verzögerungen zu erwarten.
Gemäß der angepassten Zeitplanung könnte die Einreichung des Änderungsantrags noch dieses Jahr erfolgen. Nach einer Bearbeitungszeit von voraussichtlich sieben Monaten führt das dazu, dass Ende 2025 mit dem Bau des Windparks begonnen werden könnte, Somit können der Winpark nach vorsichtiger Schätzung Ende 2026 oder Anfang 2027 in Betrieb genommen werden.
Bürger:innenwindpark und Windgeld
Wir beschäftigen uns mit den Möglichkeiten, wie wir die Übernahme der Hälfte der Windenergieanlagen als Genossenschaft realisieren können. Meldet euch, wenn ihr euch bei diesem Thema einbringen wollt [Kontakt].
Zur gemeinsamen Entwicklung der Strukturen und Ziele für das “Windgeld” (ehem. Dorfgemeinschaftsgeld) werden alle Westener:innen nach der Veröffentlichung des 2. Entwurfs für die RROP-Änderung zu einem Treffen eingeladen.
