Informationen zum Prozess und die Unterlagen zur RROP-Änderung finden sich auf der Homepage des Landkreis Verden:
Folgend die Stellungnahme der Windprojekt Westen GbR.
Stellungnahme zur 2. Änderung des RROP von 2016 – Vorranggebiet Dör-02 Westen
Hallo,
hiermit bezieht die Windprojekt Westen GbR als Vertreterin der Grundeigentümer:innen der Fläche Stellung zum Vorranggebiet Dör-02.
Bedeutung der Fläche für die Energiewende
Die geplante Windvorrangfläche westlich der Ortschaft Westen ist Teil einer laufenden Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) im Landkreis Verden. Die Ausweisung weiterer Flächen für Windenergie ist ein entscheidender Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und fördert die regionale Wertschöpfung nachhaltig. Das Projekt sieht sieben Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 50,4 MW vor; damit könnten rechnerisch mehr als 25.000 Haushalte klimafreundlich versorgt werden.
Stärkung der lokalen Wertschöpfung durch Genossenschaften
Ein besonderes Merkmal des Windprojekts Westen ist die Beteiligung der Anwohner:innen und der Kommune an der Wertschöpfung. Die Möglichkeit zur genossenschaftlichen Teilhabe ist ein wesentlicher Bestandteil des Windprojekts: Eine lokale Genossenschaft kann bis zu drei der sieben Windenergieanlagen übernehmen und dadurch die Beteiligung der Bürger:innen im direkten und erweiterten Umfeld des Windparks ermöglichen. Dadurch verbleibt ein größerer Teil der Gewinne und auch der Steuereinnahmen in der Region. Davon kann auch die Akzeptanz des Windparks profitieren. Der genossenschaftliche Ansatz sichert Transparenz, Mitsprache und eine breitere Verteilung der erzielten Mehrwerte.
In Ergänzung zu dieser unternehmerischen Beteiligung plant der Projektierer die Ausgabe von Windsparbriefen mit festem Zinssatz.
Windgeld und EEG-Abgabe
Das "Windgeld" ist ein innovatives und wohl im Landkreis einzigartiges Modell zur Stärkung dörflicher Strukturen und nachhaltegen Projekten mit einem Teil der Einnahmen aus dem Windpark . Die Grundeigentümer:innen geben dafür einen Teil der Pachteinnahmen (etwa ein Zehntel der Mindestpacht) in einen zu gründenden Verein. Die Mittel sollen unter Beteiligung von möglichst vielen Westener:innen in nachhaltige Projekte, die Dorfgemeinschaft und Vereine fließen, wovon die Ortschaft und Bürger:innen profitieren können.
Zusätzlich erhalten die Gemeinden im Umkreis entweder gemäß § 6 EEG oder dem NWindPVBetG jährlich 0,2 ct/kWh als Abgabe. Diese Mittel sollen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung der Lebensqualität beitragen. Gemäß des Beteiligungsgesetztes müssen diese Mittel für Maßnahmen wie Soziales, Kultur, Sport, Vereine, Dorfgemeinschaft, Klimaschutz, Energieeinsparung oder Naturschutz eingesetzt werden.
Wir bitte um Berücksichtigung der Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
die Windprojekt Westen GbR
